Kirschke Haus und Garten
Garantie

Die KIRSCHKE Garantie

5 und 10 Jahre Frostfest-Garantie!

Von der guten Qualität unserer KIRSCHKE–Produkte sind wir aufgrund jahrelanger Erfahrung so überzeugt, dass wir auf viele Artikel eine die normale Gewährleistung übersteigende Garantie gewähren. Bitte achten Sie beim Kauf auf unsere Siegel, die die Produkte bezeichnen, für die wir mit unserer Garantie einstehen. Auf dem jeweiligen Siegel finden Sie genauere Angaben zu Garantie und Garantiebedingungen.

Mit diesem Siegel geben wir auf alle Artikel der Serie „TerraDura“ in Terracotta oder glasierter Ausführung eine 5-Jahre-Frostfest-Garantie bei gewährleistetem Wasserablauf und eine 10-Jahre-Frostfest-Garantie auf unsere GFK-Gefäßserien bei gewährleistetem Wasserablauf. Damit dieser sicher gestellt ist, beachten Sie bitte unsere Hinweise zur richtigen Bepflanzung von Gefäßen und zur Verwendung von Füßen.

Wann beginnt die Garantie-Frist?

Die Frist beginnt mit dem Kauf des Artikels. Bitte bewahren Sie daher Ihren Kaufbeleg an einem sicheren Ort auf, damit Sie ihn im Garantiefall zusammen mit dem schadhaften Artikel vorlegen können. Der Kaufbeleg ist zur Geltendmachung der Garantie zwingend erforderlich!

An wen wende ich mich im Garantiefall?

Bitte wenden Sie sich mit dem schadhaften Artikel und Ihrem Kaufbeleg immer an das Fachhandelsgeschäft, bei dem Sie den KIRSCHKE-Artikel gekauft haben. Sollten Sie den Artikel selbst nicht mitbringen können, wird auch die Vorlage von aussagefähigen Fotos akzeptiert, die den Schaden belegen.

Was geschieht im Garantiefall?

Ihr Fachhandelsgeschäft klärt mit KIRSCHKE, ob ein Garantiefall vorliegt. Wird der Garantieanspruch anerkannt, dann wird Ihnen auch die Form der Schadenswiedergutmachung mitgeteilt. Diese kann in kostenlosem Ersatz durch einen gleichen Artikel oder durch Aushändigung eines gleichwertigen Alternativartikels geleistet werden. Die Garantieleistung ist mit dem im Geschäft zur Verfügung gestellten Artikel erbracht.

Wofür gilt die Garantie nicht?

Bei Anwendungsfehlern (z. B. bei fehlender oder unzureichender Wasserabfluss-Möglichkeit), bei Stoßbeschädigungen oder andersartiger Beeinträchtigung der Ware oder bei von Ihnen vorgenommenen Veränderungen erlischt die Garantie. Die Garantie bezieht sich nicht auf zwischenzeitlich vorgenommene Leistungen (wie z. B. Transport und Bepflanzung) oder auf andere als in der Garantie angegebene Eigenschaften. Gesetzliche Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt.

   
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